Trainings- & Hygienekonzept.

Auf Grundlage Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege vom 20. Juni 2020, Az. H1-5910-1-28 und GZ6a-G8000-2020/122-379 und den darauf basierenden „Hinweisen des Bayerischen Fußballverbandes e. V. zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebs in Bayern“ , „Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes“ des BLSV , den „Richtlinien und Empfehlungen für den Trainingsbetrieb von Bundes- und Landeskadern an Bundes-, Landesstützpunkten und Disziplinstützpunkten sowie für den Trainingsbetrieb der Sportvereine“ des BLV und den „Übergangsregeln für das Freilufttraining im Fitness und Gesundheitssport für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben“ des DTB, folgt der ASV Ortenburg e.V. mit sofortiger Wirkung dem folgenden Trainings- und Hygienekonzept für die Bereiche Fußball, Fitness- und Gesundheitssport, Leichtathletik, Fechten, Rock‘n Roll.

 

 

Gesundheitszustand

o    Liegt eines der folgenden Symptome vor, sollte die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt aufsuchen: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

o    Das gleiche Vorgehen gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

o    Bei einem positivem Test auf das Corona-Virus (COVID-19) im eigenen Haushalt ist der Verein unverzüglich zu informieren. Die betreffende Person muss in diesem Falle mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden.

 

 

Minimierung von Risiken

o    Nutzung des gesunden Menschenverstandes

o    Bestehen in Bezug auf ein Training oder eine spezielle Übung ein ungutes Gefühl und/oder Unsicherheit über mögliche Risiken, sollte darauf verzichtet werden

o    Die etwaige Risikogruppen-Zugehörigkeit der teilnehmenden Personen ist im Vorfeld unbedingt zu klären

o    Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung. Umso wichtiger ist es, ganz besonders für sie das Risiko bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nach Einholung ärztlichen Rates nur geschütztes Individualtraining möglich.

o    Hohe Gefährdung besteht für Personen mit Vorschädigungen z.B. Asthmatiker, Personen mit Herz- und Lungenerkrankungen, Krebs oder HIV.

Organisatorisches

o    Der ASV Ortenburg e.V. benennt als Ansprechpartner („Corona-Beauftragten“) Christian Koenig (1. Vorstand) . Dieser dient als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs.

o    Das gesamte Sportgelände ist grundsätzlich gesperrt. Nutzung und Betreten des Sportgeländes erfolgt ausschließlich im Rahmen des Vereinstrainings mit Trainer bzw. Betreuer des Vereins.

o    Trainer und Übungsleiter sind gehalten sich in der Gestaltung der Übungseinheiten an die Vorgaben bzw. Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände zu orientieren

o    Der Trainingsbetrieb auf Grundlage dieses Konzepts auf dem Sportgelände des ASV Ortenburg ist mit der Gemeinde Ortenburg abgesprochen und von dieser genehmigt.

o    Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

o    Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

o    Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

o    Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.

o    Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

o    Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

o    Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.

o    Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.

o    Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.

o    In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen einmal täglich gereinigt. 

o    Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.

o    Unsere Indoorsportanlagen werden alle 60 Minuten so gelüftet, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Lüftungsanlagen verwendet.

o    Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets feste Trainingsgruppen.

o    Für Trainingspausen stehen ausreichend gekennzeichnete Flächen zur Verfügung, die im Anschluss gereinigt werden.

o    Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht. 

o    Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.

o    Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer untersagt.

o    Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

o    Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

o    Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.

o    Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).

o    Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.

o    Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.

Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport .

o    Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

o    Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.

o    Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport

o    Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 60 Minuten beschränkt.

o    Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können.

o    Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.

o    Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich).

o    Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.

o    Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

 

Zusätzliche Maßnahmen in Umkleiden und Duschen

o    Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen ist eine entsprechende Fußbekleidung zu nutzen.

o    In den Umkleiden und Duschen wir für eine ausreichende Durchlüftung gesorgt.

o    In Mehrplatzduschräumen sind Duschplätze deutlich voneinander getrennt. 

o    Die Anzahl der Personen in den Umkleiden und Duschen orientiert sich an deren Größe und den vorhandenen Lüftungsmöglichkeiten und ist am Sportgelände ASV Ortenburg auf 10 Personen beschränkt.

o    Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wird beachtet.

o    Die Nutzer von Duschen haben eigene Handtücher mitzubringen.

o    Die Fußböden und weitere Kontaktflächen werden nach jedem Trainingstag gereinigt und desinfiziert.

Rechtliches

 

 

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zustän­digen Behörden abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten. Der Verein ist hier in einem steten Austausch mit der Marktgemeinde Ortenburg.

 

 

 

Ortenburg, 14.07.2020

 

gez.

 

Christian Koenig

1.    Vorstand

ASV Ortenburg

 

 

 

Anlage:

BLSV: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf

 

DTB: https://www.dtb.de/fileadmin/user_upload/dtb.de/DTB/Corona/DTB-%C3%9Cbergangsregeln_Wiedereinstieg_Fitness-_und_Gesundheitssport_20200508.pdf

 

BLV: https://www.blv-sport.de/fileadmin/service/Corona/BLV-Richtlinien-Wiedereinstieg.pdf

 

BFV: https://www.bfv.de/binaries/content/assets/inhalt/der-bfv/corona-pandemie/bfv_hinweise_training_v13.pdf